Muss ich nach APA bei Pressemeldungen ein Abrufdatum der URL angeben?

Nach der 7. Auflage der APA-Richtlinien muss beim Zitieren von Pressemeldungen der Zusatz ,Abgerufen von‘ nicht mehr angegeben werden. Stattdessen wird nur die URL genannt, unter der die Pressemeldung aufgerufen wurde.