Gibt es Ausnahmen bei den Vorgaben zur einheitlichen Schreibweise?

Ja, Abkürzungen werden am Satzanfang immer ausgeschrieben. Wird einem Begriff kein fester Wert zugeordnet, wird auch hier das Wort, nicht das Symbol verwendet, z. B. ‚Der Verlust betrug im Vergleich zum Vorjahr 8 %. Um wie viel Prozent der Umsatz im vergangenen Monat sank, ist noch unklar.‘

Lies mehr dazu in unserem Artikel zur Einheitlichkeit.