Gesetze zitieren – Anleitung für deine Abschlussarbeit
Gesetze werden, unabhängig vom Zitierstil, immer gleich zitiert. Der Verweis steht dabei je nach Zitierweise in Klammern im Fließtext oder in der Fußnote.
Zitiere immer die amtliche Fassung des Gesetzes:
- § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB
- § 81 Abs. 1 S. 3 BGB
- § 81 I 3 BGB
- Deutscher Bundestag, 2019, S. 556
Gesetze werden nur im Fließtext angegeben und erhalten keinen Eintrag im Literaturverzeichnis.
So zitierst du Gesetze richtig
Die Quellenangabe eines Gesetzes wird bei APA, MLA und der Harvard-Zitierweise direkt im Text nach dem paraphrasierten oder zitierten Gesetz angeben.
Bei der Deutschen Zitierweise befindet sich die Quellenangabe in der Fußnote.
Dabei wird die Quelle ausschließlich als Verweis im Text angegeben und nicht im Literaturverzeichnis erwähnt.
Die Quellenangabe enthält:
- Paragraph
- Absatz
- Satz
- Buchstabe
- Kurztitel des Gesetzes
Die Angaben von Absatz, Satz und Buchstabe sind je nach Inhalt optional.
Die Quellenangabe ist unabhängig von der Zitierweise immer gleich und folgt dem folgenden Format: § 1 Absatz 1 Satz 1a Kurztitel des Gesetzes
Beachte beim Zitieren nach Harvard oder der Deutschen Zitierweise die Verwendung von ‚vgl.‘ bei Paraphrasen.
Gesetz zitieren
- Laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln (§ 81 Absatz 1 Satz 3 BGB).
- Wortwörtlich heißt es, dass „[…] die Stiftung eine Satzung erhalten [muss] mit Regelungen über den Sitz der Stiftung“ (§ 81 Absatz 1 Satz 3 BGB).
- Laut § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln.
- Laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln.1 Wortwörtlich heißt es, dass „[…] die Stiftung eine Satzung erhalten [muss] mit Regelungen über den Sitz der Stiftung.“2
- Laut § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln.
- ___________________________________________________
- 1 Vgl. § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB.
- 2 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Zitiere Gesetze und Paragraphen immer als Primärliteratur direkt aus der Rechtsgrundlage.
Du kannst alle deutschen Gesetze in der Leseversion des Bundesgesetzblatts finden. Einfacher ist es jedoch, die nichtamtliche, aber übereinstimmende Übersicht des Bundesministeriums für Justiz zu verwenden.
Quellenangaben im Gesetz finden
Wenn du die aktuell gültige Fassung eines Gesetzes zitierst, musst du keine weiteren Informationen nennen. Bei älteren Fassungen sind zusätzliche Angaben nötig.
Je nach Vorgaben der Hochschule muss zudem ein Rechtsquellenverzeichnis angelegt werden. Dort werden alle verwendeten Gesetze mit dem vollständigen Titel und der letzten Änderung aufgelistet. Platziere dies hinter dein Literaturverzeichnis.
Kürzere Schreibweisen
In wissenschaftlichen Arbeiten sind auch verkürzte Schreibweisen der Quellenangabe möglich.
Dabei kannst du Abkürzungen nutzen oder Bezeichnungen vollständig weglassen.
Lange Schreibweise | § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB |
Schreibweise mit Abkürzungen | § 81 Abs. 1 S. 2 BGB |
Verkürzte Schreibweise | § 81 I 2 BGB |
Achte dabei jedoch besonders auf individuelle Vorgaben deiner Hochschule.
Gesetzestitel richtig angeben
Bei der ersten Nennung wird, wie bei einer Abkürzung, der offizielle Titel des Gesetzes angegeben. Erwähnst du das Gesetz erneut, reicht die Kurzform.
Die richtigen Bezeichnungen findest du auch im Bundesgesetzblatt oder in der Übersicht des Bundesministeriums.
Offizielle Titel und Kurztitel eines Gesetzes finden
Falls du mehrere Paragraphen aus einem Gesetz zitierst, kannst du zu Beginn deiner Arbeit eine Fußnote setzen und angeben, dass du viele Paragraphen aus diesem Gesetz zitierst. Dies kann bei langen Kurztiteln sinnvoll sein.
Beispiel
- ___________________________________________________
- 1Alle Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche der Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (BinSch-SportbootVermV).
Gesetze zitieren Beispiele
In der Tabelle findest du eine Übersicht für Schreibweisen häufig verwendeter Gesetze.
Gesetze zitieren Beispiele
Bürgerliches Gesetzbuch | § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB |
---|---|
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland | Artikel 72 Absatz 3 Satz 6 GG |
Strafgesetzbuch | § 11 Absatz 1 Satz 2a StGB |
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung | § 15 Absatz 2a BAföG |
Handelsgesetzbuch | § 86b Absatz 2 HGB |
Mehrere Paragraphen zitieren
Nutzt du Inhalte aus mehreren Paragraphen, kannst du dies mit doppelten Paragraphenzeichen kenntlich machen.
Verwende den Halbgeviertstrich (–), um mehrere aufeinanderfolgende Paragraphen anzugeben.
In §§ 80–88 BGB werden grundlegene Regelungen zum Stiftungsgeschäft bestimmt.
Gesetzesänderungen angeben
Neu eingefügte Abschnitte, Erlasse oder Absätze werden in der Regel durch Buchstaben gekennzeichnet, z. B. § 11 Absatz 1 Satz 2a StGB.
In der Schweizer Gesetzgebung wurde dafür früher hochgestellte lateinische Vervielfältigungszahlwörter wie ‚bis‘, ‚ter‘, ‚quater‘, ‚quinquies‘, ‚sexies‘ etc. verwendet.
Diese Bezeichnungen solltest du in deiner Quellenangabe übernehmen, z. B. Art. 322novies StGB.
Ältere Fassungen eines Gesetzes zitieren
Das Jahr wird nur angegeben, wenn es sich um eine nicht geltende Fassung eines Gesetzes handelt.
In diesem Fall muss das Datum der Veröffentlichung bzw. das Datum des Inkrafttretens angegeben werden.
Du kannst dafür die Abkürzungen i. d. F v. für ‚in der Fassung vom‘ verwenden.
Häufig gestellte Fragen
- Muss das Gesetz in Klammern oder in der Fußnote stehen?
-
Je nach Zitierweise können Gesetze in Klammern oder in der Fußnote angegeben werden.
Bei den APA-Richtlinien und der Harvard-Zitierweise befindet sich der Verweis in Klammern im Fließtext.
Verwendest du die Deutsche Zitierweise, dann gibst du die Quellenangabe des Gesetzes in der Fußnote an.
- Wo finde ich eine zitierwürdige Fassung eines Gesetzes?
-
Verwende beim Zitieren von Gesetzen immer die amtliche Fassung. Diese findest du in der Leseversion des Bundesgesetzblatts.
Einfacher ist es, die Übersicht des Bundesministeriums für Justiz zu nutzen. Diese ist nicht amtlich, stimmt jedoch mit der amtlichen Fassung überein.
43 Kommentare
Sarah
17. Dezember 2020 um 11:22Mir fällt direkt noch eine Frage ein: Ich zitiere nach der deutschen Weise. Müssen die zitierten Paragraphen trotzdem in Klammern gesetzt werden oder muss anstelle der Klammern die Fußnotenzahl stehen?
Und wie ist es, wenn ich einen ganzen Satz zitiere (also das Zitat steht nicht mitten in meinem Satz). Muss dann die Quelle/Fußnotenzahl nach den Anführungszeichen kommen?
Entschuldigt meine vielen Fragen. Es ist meine erste wissenschaftliche Arbeit.
MFG
Mandy Theel (Scribbr-Team)
18. Dezember 2020 um 17:00Hallo Sarah,
vielen Dank für deine Frage. Du schreibst die Verweise auf die Gesetze in die Fußnoten. Beispiele dazu findest du im Artikel unter dem Tab "Fußnoten".
Sebastian
19. November 2020 um 23:52Hallo Mandy,
Meine BA Thesis schreibe ich auch auf englisch.
Muss ich die Abkürzungen übersetzen?
Oder bleibt das auf Deutsch, da es deutsche Gesetzestexte sind?
§ 81 Absatz 1 Satz 3 BGB
§ 81 Passage 1 sentence 3 BGB
Sieht komisch aus ... ^^
Müsste man BGB auch in German Civil Code üdersetzen oder gilt das als Eigenname?
Viele Grüße
Sebastian
Mandy Theel (Scribbr-Team)
24. November 2020 um 10:48Hallo Sebastian,
vielen Dank für deine Frage. Verwende die Titel der Gesetze als Eigenennamen und gib sie auf Deutsch an, damit deine Leserschaft diese nachvollziehen und wiederfinden kann. Du kannst zusätzlich eine englische Übersetzung in eckigen Klammern dahinter hinzufügen, wenn das dem Verständnis deiner Leserschaft hilft.
Lis
7. November 2020 um 16:38Guten Abend,
in der Schweizer Gesetzgebung (bspw. in der Bundesverfassung) werden die Buchstaben in der Artikelkennzeichnung kursiv geschrieben.
Am Beispiel von "Art. 112 a" ist das "a" kursiv.
Sind diese Buchstaben nach APA ebenfalls kursiv im Text kursiv zu übernehmen?
Vielen Dank und liebe Grüsse, Lis
Mandy Theel (Scribbr-Team)
10. November 2020 um 16:03Hallo Lis,
vielen Dank für deine Frage. In diesem Fall kannst du die Buchstaben auch kursiv in deinen Text aufnehmen.
Anne Seyfert
1. November 2020 um 22:43Hey Hallo,
ich möchte aus dem SGB VIII zitieren. Ich gebe es als Quelle im Fließtext an, aber im Quellenverzeichnis nicht, hab i h das richtig verstanden?
Mandy Theel (Scribbr-Team)
4. November 2020 um 14:22Hallo Anne,
vielen Dank für deine Frage. Das hast du richtig verstanden, Gesetzesbücher müssen nicht in dein Literaturverzeichnis aufgenommen werden. Falls deine Hochschule oder deine Betreuungsperson jedoch andere Vorgaben hat, solltest du diese einhalten.
Roi
14. Oktober 2020 um 10:06Hallo,
muss ich wenn ich eine Verordnung, Gesetz usw. direkt zitiere Anführungszeichen am Anfang und am Ende des/der direkt zitierten Satzes/Sätze machen ?
Vielen Dank im Voraus
Roi
Mandy Theel (Scribbr-Team)
14. Oktober 2020 um 15:59Hallo Roi,
vielen Dank für deine Frage. Wenn es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, müssen wörtlich übernommen Zitate immer in Anführungszeichen gesetzt werden. In diesem Fall auch beim Zitieren von einem Gesetz.
Moritz
12. September 2020 um 19:45Hallo!
Ich würde gerne für meine Bachelor Arbeit etwas aus einem Gesetzestext direkt zitieren. Dabei hat das Zitat eine Länge von 43 Worten. Laut APA6 ist ein Zitat ab 40 Worten eigens zu zitieren (bds. eingerückt, einfacher Zeilenabst.,...).
Ist diese Vorgabe auch für Gesetzestexte anzuwenden?
Freundlichste Grüße,
Moritz
Mandy Theel (Scribbr-Team)
14. September 2020 um 11:03Hallo Moritz,
vielen Dank für deine Frage. Auch bei Gesetzestexten von über 40 Worten, wird das Zitat als Blockzitat zitiert.
Stella
3. August 2020 um 14:57Hi, ich möchte das Paris Agreement zitieren in meiner englischen BA. Theoretisch ist es auch ein Gesetzestext, darf ich dann einfach zum Beispiel Paris Agreement Article 2 (1) (a) in die Fußnote schreiben? Muss es noch zusätzlich ins Literaturverzeichnis?
Vielen Dank und liebe Grüße :)
Mandy Theel (Scribbr-Team)
5. August 2020 um 15:24Hallo Stella,
vielen Dank für deine Frage. Im Allgemeinen brauchen Gesetze nicht in dein Literaturverzeichnis mit aufgenommen werden. Wenn du dir unsicher bist, frage noch einmal bei deiner Betreuungsperson nach.
Daniel
31. Juli 2020 um 11:52Hallo,
ich möchte eine Anlage aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zitieren. Ich habe dies als Abbildung eingefügt. Nun meine Frage. Wie lautet die Angabe der Quelle der Abbildung. Hierbei handelt es sich um § 43 Absatz 5 Anlage 12 der HOAI.
Meine Idee wäre:
§ 43 Absatz 5 Anlage 12 HOAI.
Liebe grüße.
Mandy Theel (Scribbr-Team)
31. Juli 2020 um 13:55Hallo Daniel,
vielen Dank für deine Frage. Nach den allgemeinen Vorgaben für Gesetze wäre dein Beispiel korrekt. Prüfe jedoch nochmal mit deiner Betreuungsperson, ob dies auch für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gilt.
Sophie
19. Juli 2020 um 19:40Hey du! Wie zitiert man denn z.B. eine Nummer? § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. a-d ( in der römischen schreibweise?)
Liebe Grüße!
Mandy Theel (Scribbr-Team)
22. Juli 2020 um 18:14Hallo Sophie,
vielen Dank für deine Frage. Die Quellenangabe des Gesetzes würde in der römischen Schreibweise so aussehen: § 1 VI 7a-d.
L
5. August 2020 um 17:48Hallo,
müssen wörtlich zitierte Gesetze in Anführungszeichen gesetzt werden?
Mandy Theel (Scribbr-Team)
6. August 2020 um 11:45Hallo,
vielen Dank für deine Frage. Wörtlich übernommene Zitate müssen in Anführungszeichen gesetzt werden. Es handelt sich in diesem Fall um ein wörtliches Zitat.
Tsz Hung Chan
28. Juni 2020 um 02:56Hallo!
Tolle Seite übrigens! Wie zitiere ich eigentlich mehrere Sätze? Es handelt sich hierbei um eine Satzung.
Vielen Dank im Voraus!
Tsz Hung Eric Chan
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
30. Juni 2020 um 13:36Hallo,
vielen Dank für deine Frage und dein tolles Feedback. :) Mehrere Sätze kannst du z. B. folgendermaßen angeben "§ 81 Absatz 1 Satz 2-4 BGB". Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Katha
27. Juni 2020 um 12:54Wenn ich mich auf zwei nacheinander folgende Sätze beziehe, schreibe ich dann Satz 3-4 oder Sätze 3-4?
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
29. Juni 2020 um 12:45Hallo Katha,
vielen Dank für deine Frage. Ich denke, dass Satz 3-4 hier die richtige Lösung wäre. :) Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Erkan
19. Juni 2020 um 22:17Hey, echt coole Seite.
Jesse
18. Juni 2020 um 22:09Hallo!
Müssen es immer wörtliche Zitate bei Gesetzen sein, oder nicht?
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
19. Juni 2020 um 14:13Hallo Jesse,
vielen Dank für deine Frage. Nein, du kannst Gesetze sowohl in direkten Zitaten als auch in Paraphrasen angeben. :) Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Jesse
19. Juni 2020 um 17:44Vielen Dank für die Antwort!
Muss der Zusatz vgl. dann auch dahin, oder nicht? Wird mir aus den Beispielen nicht ganz klar.
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
22. Juni 2020 um 12:44Hallo Jesse,
vielen Dank für deine Frage. Wenn du nach der Harvard-Zitierweise oder der Deutschen Zitierweise zitierst, fügst du im Quellenverweis für indirekte Zitate den Zusatz vgl. hinzu. Wenn du nach APA-Richtlinien zitierst wird vgl. nicht verwendet. Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. :)
Niklas Guttmann
23. Juni 2020 um 19:03Hallo,
Muss ich, auch wenn es nur drei oder vier zitierte Paragraphen sind, ein eigenes Rechtsgrundlagenverzeichnis einfügen? Oder reicht es, die jeweiligen Gesetzestexte im Literaturverzeichnis anzugeben?
LG Niklas
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
24. Juni 2020 um 13:55Hallo Niklas,
vielen Dank für deine Frage. Gesetze stehen generell nicht im Literaturverzeichnis. Ob du ein Rechtsgrundlagenverzeichnis einfügst, hängt von den Vorgaben deiner Uni ab. Nicht von allen Universitäten ist es gefordert, ein Rechtsgrundlagenverzeichnis zu erstellen. Ist dies bei deiner Uni der Fall, solltest du eins einfügen. Wenn du dir jedoch unsicher bist, frag am besten deinen Dozenten bzw. deine Dozentin. Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. :)
Florian
17. Juni 2020 um 18:18Hmm das hat auf jeden Fall schonmal geholfen. Wie zitiere ich denn z.B. § 38 Absatz 6 APO-GOSt? Denn wenn ich jenen zitieren würde, hätte ich zwei quellen am Ende des Satzes, richtig?
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
18. Juni 2020 um 12:02Hallo Florian,
vielen Dank für deine Frage. Ich bin mir nicht ganz sicher, was du meinst. Für mich sieht dein Beispiel nach einer korrekten Quellenangabe aus. :) Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Maik
16. Juni 2020 um 17:37Wie sieht es aus, wenn ich Verordnungen zitieren möchte?
LG Maik
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
17. Juni 2020 um 12:49Hallo Maik,
vielen Dank für deine Frage. Verordnungen werden ja an sich auch in Gesetzesform angegeben (z. B. Art. 80 Abs. 1 GG), also kannst du diese in dem gleichen Schema angeben. Oder handelt es sich bei der Verordnung, die du zitieren möchtest um einen anderen Fall? Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Fabienne
30. Mai 2020 um 15:02Hallo Mandy,
ich möchte aus dem Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1 zitieren. Ich finde allerdings keinen "Satz", den man ja auch angeben soll. Wie kann ich zitieren?
Vielen Dank und liebe Grüße
Fabienne
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
3. Juni 2020 um 14:03Hallo Fabienne,
vielen Dank für deine Frage. Wenn kein Satz angegeben ist, musst du dies nicht angeben. Deine Quellenangabe wäre demnach Artikel 2 Absatz 1 GG. Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Miriam
7. Mai 2020 um 17:35Liebe Mandy
Ich zitiere für eine Hausarbeit gerade viel aus dem SGB. Da es mehrere SGBs gibt ist hier sehr wichtig welches ich nenne. Wenn sich aber ein Absatz ausschließlich um das SGB IX dreht muss ich dann immer § Abs. SGB IX schreiben oder reicht dann § Abs. ?
Außerdem wollte ich fragen wie ich mehrere Abs. aus einem § zitiere? Muss ich für jeden Ansatz eine neue Quelle erstellen?
Mandy Theel (Scribbr-Team)
7. Mai 2020 um 17:42Hallo Miriam,
Vielen Dank für deine Frage. Bei der ersten Nennung des Gesetzes solltest du den offiziellen Titel nennen. Anschließend reicht die Kurzform in der Quellenangabe. Diese sollte immer enthalten sein. Genauso wie bei Pragraphen kannst du auch mehrere Absätze in einer Quellenangabe angeben, z. B. (§1 Abs. 2–5 SGB IX).
Lisa
2. Mai 2020 um 15:21Hallo,
wie genau finde ich das Gesetz im Bundesgesetzblatt und wie sieht dann die Quellenangabe aus, wenn ich zum Beispiel Informationen aus dem Strafgesetzbuch verwende? Auch als (vgl. ...)?
LG
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
4. Mai 2020 um 11:45Hallo Lisa,
vielen dank für deine Frage. Das Bundesgesetzblatt ist in Teile (Teil 1 und 2) sowie verschiedene Nummern unterteilt. Das Gesetz findest du auf der jeweiligen Seite, die für das Gesetz angegeben ist. Gesetze werden immer gleich zitiert und werden nur als Verweis im Text und nicht im Literaturverzeichnis angegeben. Der Verweis im Text für eine Information aus dem Strafgesetzbuch sieht folgendermaßen aus: (vgl. § 11 Absatz 1 Satz 2a StGB). Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. :)
Jette
22. Februar 2020 um 13:50Hallo,
ich möchte gern auf folgendes Gesetz eingehen
Bundestag, D. (2015). Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG).
jedoch gibt es weder einen Artikel oder § noch weiß ich wie ich es zitieren soll.
Es ist ein BGBl und das steht dann im Teil I von 2015 Nr.17.
Kannst du mir bitte sagen wie ich das als Kurzzitat anwende?
Annika Heinemeyer (Scribbr-Team)
24. Februar 2020 um 10:33Hallo Jette,
vielen Dank für deine Frage. Gesetze aus dem BGBl kannst du folgendermaßen zitieren: Teil I: (BGBl. I S. …) und Teil II: (BGBl. … [Jahrgang] II S. …).
Für dein Beispiel wäre das Kurzzitat demnach (BGBl. I S.642), da dieses Gesetz auf Seite 642 im BGBl steht, wie du hier nachlesen kannst. :)
Im Fließtext deiner Arbeit erwähnst du den vollständigen Namen des Gesetzes sowie das Datum, an dem das Gesetz verabschiedet wurde.
Beachte, dass offizielle Gesetze keinen Eintrag im Literaturverzeichnis erhalten. Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.